Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurde am 21. Mai 2001 erlassen und enthält Begriffsbestimmungen sowie Schutzvorschriften für das Trinkwasser. Sie stellt eine Umsetzung der EG-Richtlinie 98/83/EG (EU: 31998L0083) über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht dar. Die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts werden in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 definiert, insbesondere wird in Art. 6 die Kontrolle chemischer und mikrobiologischer Kontaminanten als Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten genannt.

„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“

Am 26. November 2010 hat der Bundesrat eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Die Verkündung erfolgte am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt; die Änderungen traten am 1. November 2011 in Kraft. Eine weitere Änderung ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Änderung betrifft im Wesentlichen den Parameter Legionellen, die Zulassung von Aufbereitungsstoffen sowie die Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser.

Die Novelle von 2011 brachte eine Reihe neuer Definitionen, die vermeintlich bestehende Unklarheiten beseitigen sollen. Wesentlich ist die Einführung eines so genannten technischen Maßnahmewertes für Legionellen. Bedeutend schärfer wird die Verordnung für gewerbliche Vermieter und die Betreiber von Gebäuden, in denen Dienste für die Öffentlichkeit angeboten werden, also zum Beispiel Ämter, Wohnheime, Gerichte, Gaststätten und ähnliche. Werden in diesen Gebäuden am Wasserhahn die Grenzwerte der Anlagen überschritten, ist dies strafbar. Die chemischen Parameter wurden weitestgehend unverändert belassen, lediglich für Cadmium, die elektrische Leitfähigkeit und Sulfat erfolgten kleinere Anpassungen.

 

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