Kennzeichnung von Lebensmitteln
In der "Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" (kurz Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) ist vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss. Die Verpackung ist elementarer Bestandteil des Produktes und kann dessen Qualität und Verkehrsfähigkeit erheblich beeinflussen. Entsprechend hoch sind die diesbezüglichen Anforderungen durch Handel, Verbraucher und Kontrollbehörden.
Wir prüfen für Sie Verpackungsmittel in Bezug auf Deklaration, Funktion und chemische Parameter.
Auf jeder Verpackung muss angegeben sein:
- die Bezeichnung des Lebensmittels,
- die Zutaten des Lebensmittels, einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könnten,
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum,
- die Nettofüllmenge,
- Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers,
- die Nährwertkennzeichnung (ab 2016).
Bei bestimmten Lebensmitteln müssen darüber hinaus noch weitere Angaben gemacht werden:
- Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Fisch, Eier und einige andere Lebensmittel,
- die pflanzliche Herkunft von Ölen und Fetten,
- der Alkoholgehalt,
- produktspezifische Angaben wie zum Beispiel der Gehalt an Koffein oder die Verwendung von Imitaten.
Des Weiteren bieten wir Ihnen eine Schulung zum Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln an.
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