Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen

Das ganze Spektrum der Legionellenanalytik im Blick – alles aus einer Hand!

Als akkreditiertes Trinkwasserlabor und zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle ist die ÖHMI Analytik GmbH Ihr kompetenter Partner für Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen.

Die ÖHMI Analytik GmbH bietet das komplette Leistungsspektrum von Probenahmeplanung, Probenahme, Laboruntersuchung, Ergebnisübermittlung sowie die Korrespondenz mit den interessierten und beteiligten Stellen - wie von der aktuellen Trinkwasserverordnung explizit gefordert - aus einer Hand, bundesweit.

Sorglos-Paket
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Probenahme und Transport
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Laboranalyse
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bundesweit
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Legio-App
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FAQ Legionellen
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 Weitere Informationen zum Thema Legionellen:

  • Untersuchungspflicht
    Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,

    • in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
    • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
    • die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).
  • öffentliche oder gewerbliche Tätigkeit
    Die Abgabe von Trinkwasser an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. in Schulen) kennzeichnet die „öffentliche Tätigkeit“.

    Bei der „gewerblichen Tätigkeit" handelt es sich um die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer anderen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.
  • Großanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung
    Großanlagen im Sinne der TrinkwV sind Anlagen (z. B. in Wohngebäuden, Hotels, Krankenhäusern) mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder mit zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Der Inhalt einer Zirkulationsleitung ist dabei nicht zu berücksichtigen.
  • Untersuchungshäufigkeit
    Die Untersuchungshäufigkeit für die systemische Untersuchung auf Legionellen ist zunächst einmal pro Jahr bei Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit (auch wenn gleichzeitig eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt).

    Das Trinkwasser aus Großanlagen der Trinkwassererwärmung, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Wasser abgegeben wird (z.B. in Mietshäusern), ist mindestens alle drei Jahre zu untersuchen.

    Die erste Untersuchung ist bei einer ab dem 9. Januar 2018 neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlange innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen.
  • Anzeigepflichten und Beauftragung
    Die routinemäßigen Anzeigepflichten für die Errichtung, erstmalige Inbetriebnahme oder andere wesentliche Veränderungen einer Wasserversorgungsanlage sind in § 13 TrinkwV abschließend festgelegt.

    Untersuchungen von Großanlagen der Trinkwassererwärmung müssen durch akkreditierte und vom Land gelistete Untersuchungsstellen (Labore) durchgeführt werden. Es gelten die Festlegungen des § 15 TrinkwV. Die Untersuchung darf nicht getrennt von der Probennahme beauftragt werden.

    Es besteht eine Anzeigepflicht für Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes im Trinkwasser für das untersuchende Labor. Hat dieses die Überschreitung gemeldet, muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage die Überschreitung nicht mehr melden.

    Nach § 17 Absatz 1 TrinkwV müssen auch die Großanlagen zu Trinkwassererwärmung mindestens nach den aaRdT geplant, gebaut und betrieben werden.
  • Orientierende Untersuchung
    Um eine mögliche Kontamination des Systems mit Legionellen zu ermitteln, ist eine orientierende Untersuchung durchzuführen. Diese kann wahlweise mit einem eingeschränkten Probenahmeschema oder aber mit einem Probenahmeschema entsprechend einer weitergehenden Untersuchung erfolgen.

    Die Anzahl der erforderlichen Proben ist bei der orientierenden Untersuchung so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) zu nehmen.

    Der Probenumfang einer weitergehenden Untersuchung im Rahmen einer orientierenden Untersuchung ist kostenintensiver, führt aber dazu, dass die Sanierungsmaßnahmen ohne weitere Zeitverzögerungen in Angriff genommen werden können.
  • Weitergehende Untersuchung
    Die weitergehende Untersuchung soll eine Aussage über das Ausmaß der Kontamination eines Systems mit Legionellen liefern und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen ermöglichen.

    Die Anzahl der erforderlichen Proben richtet sich bei der weitergehenden Untersuchung nach Größe, Ausdehnung und Verzweigung des Systems. Zu den Probenahmestellen gemäß der orientierenden Untersuchung an jedem Steigstrang ist es angebracht, in einzelnen Stockwerksleitungen (die Hinweise auf mögliche Kontamination bieten) zusätzliche Proben zu entnehmen.

    Weiterhin sind Proben aus Leitungsteilen, die stagnierendes Wasser führen, zu entnehmen (z.B. Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte Entnahmestellen, Membranausdehnungsgefäße).

    Bei Hinweisen auf Erwärmung der Kaltwasserleitung sind auch an Kaltwasserentnahmestellen Proben zu entnehmen.
  • Nachuntersuchung
    Wird bei einer orientierenden Untersuchung eine Legionellenkonzentration <100 KBE/100 ml (KBE = koloniebildende Einheiten) festgestellt, sind Nachuntersuchungen in Form von wiederholten orientierenden Untersuchungen erforderlich, um langfristig die Verhältnisse zu kontrollieren.

    Um bei sanierten Systemen den Sanierungserfolg zu kontrollieren, sind zwei Nachuntersuchungen mit den Merkmalen einer weitergehenden Untersuchung im vierteljährlichen Abstand durchzuführen. Anschließend sind Nachuntersuchungen in Form von wiederholten orientierenden Untersuchungen erforderlich.

    Werden kontrollierte Systeme mit einer Legionellenkonzentration <100 KBE/100 ml umgebaut oder erweitert, ist eine Nachuntersuchung in Form und nach Umfang einer orientierenden Untersuchung bereits nach einem halben Jahr erforderlich.