Ihr Legionellen Analyse Labor für Magdeburg und Sachsen-Anhalt
Trinkwasserlabor

Am 01.11.2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die erstmalig einen technischen Maßnahmewert für Legionellen enthält. Wird der Wert von 100/100 ml überschritten, so ist ein Maßnahmeplan aufzustellen.
Legionellenlaboranalysen benötigen alle Besitzer von Trinkwasserinstallationen öffentlicher und gewerblicher Einrichtungen, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Krankenhäuser, Bildungsstätten und lebensmittelherstellende und -verarbeitende Betriebe.
Die ÖHMI Analytik GmbH bietet Ihnen:
- Probenahme von Legionellenproben nach Trinkwasserverordnung
- sachgerechten Transport der Legionellenproben
- Legionellenanalytik nach Trinkwasserverordnung
- Nachweisführung von Probenahme und Ergebnis
- Erstellung von Maßnahmeplänen bei Legionellen-Positivbefunden
Unsere Vorteile für die Region Sachsen-Anhalt sind:
- die zentrale Lage in Sachsen-Anhalt durch unseren Standort Magdeburg
- kurze Transportwege
- schnelle Reaktionsmöglichkeiten
- persönliche Ansprechpartner vor Ort
Kontrolle auf Legionellen für den ungetrübten Wasserspaß
Neue Pflichten für Hoteliers und Pensionsinhaber in 2013
Am 1. November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung (zuletzt geändert am 5.12.2012) in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung betrifft die Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Betreiber solcher Anlagen haben nun die Pflicht diese auf Legionellen untersuchen zu lassen. Früher waren nur öffentliche Gebäude betroffen, jetzt betrifft es auch den gewerblichen Sektor. Das heißt jeder Betreiber einer solchen Großanlage, der gewerblich warmes Trinkwasser anbietet, ist in der Pflicht. Dies betrifft auch Hoteliers und Pensionsbesitzer. Die reine Gastronomie ist hiervon nicht betroffen, da nur Anlagen welche „eine Einrichtung zur Vernebelung von Trinkwasser“ (Duschen) besitzen betroffen sind. Dies ist absichtlich so definiert wurden, da Legionellen beim Verzehr von Trinkwasser nicht die Gesundheit gefährden. Nur das Einatmen des Wassernebels kann zur Beeinträchtigung der Lungen führen, wobei hier die sogenannte Legionärskrankheit ausgelöst werden kann.
„Was ist eine Großanlage?“ Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mit mehr als drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwärmers und der letzten Entnahmestelle.
„Was genau ist zu tun?“ Bis zum 31.12.2013 müssen diese Anlagen einer orientierenden Untersuchung unterzogen werden. Hierbei muss am Ausgang des Trinkwassererwärmers, sowie am Eingang der Zirkulationsleitung des Trinkwassererwärmers und am weit entferntesten Punkt jedes Steigstranges eine Probe entnommen werden. Hierfür müssen am Trinkwassererwärmer spezielle Probenahmeventile vorhanden sein. Diese Proben müssen nun im Labor auf Legionellen untersucht werden. Liegt das Ergebnis überhalb des „technischen Maßnahmewertes“ von 100 keimbildenden Einheietn pro 100 ml sind je nach Überschreitungshöhe verschiedene Maßnahmen nötig und das zuständige Gesundheitsamt muss informiert werden.
„Wer darf diese Untersuchungen durchführen?“ Die Legionellenuntersuchungen, einschließlich der Probenahme, dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, welche in der Landesliste amtlich zugelassener Trinkwasseruntersuchungstellen aufgeführt sind.
Die ÖHMI-Analytik GmbH aus Magdeburg ist eine solche zugelassene Trinkwasser-untersuchungsstelle. Seit Inkrafttreten der Untersuchungspflicht auf Legionellen wurden bisher mehr als 800 Trinkwassererwärmungsanlagen mit mehr als 5000 Untersuchungen kontrolliert. Das Unternehmen bietet die Probenahme vor Ort mit festangestellten qualifizierten Mitarbeitern, sowie Laboranalysen inkl. Bewertung der Ergebnisse und auf Wunsch auch die Organisation des Einbaus der benötigten Probenahmeventile. Sollten sie noch weitere Fragen haben bzw. ein konkretes Angebot benötigen, werden ihre Fragen unter der Nummer 0391 8507 162 fachkompetent beantwortet.
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